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Invasive Neophyten

Autorenbild: Lukas RuppLukas Rupp

Neue Freisetzungsverordnung betrifft gärtnerische Pflanzen


Chinesische Hanfpalme (Trachycarpus fortunei)

Mit der neuen Freisetzungsverordnung des BAFU, die seit dem 1. September 2024 in Kraft ist, ist der Handel und Verkauf von invasiven Arten wie der Hanfpalme (Trachycarpus fortunei), dem Sommerflieder (Buddleja davidii) und dem Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) verboten.

Alle drei erwähnten Pflanzen unterliegen somit dem «Inverkehrsbringungsverbot».


Die neue Verordnung unterscheidet zwischen einem Umgangsverbot und einem Inverkehrsbringungsverbot. Bei Pflanzen aus der Liste des Inverkehrsbringungsverbot, ist es untersagt, sie an Dritte abzugeben. Das umfasst den Verkauf, Transport, Tausch, Verschenken oder die Einfuhr. Allerdings bleibt die Pflege dieser Pflanzen bei Privatpersonen erlaubt, und auch eine fachgerechte Überwinterung ist gestattet, solange keine Verbreitung stattfindet.

Das Umgangsverbot umfasst alle Bestimmungen des Inverkehrbringungsverbots, geht jedoch weiter, indem es jeglichen Umgang mit diesen Pflanzen verbietet. Dazu zählen Tätigkeiten wie Verwenden, Vermehren, Verarbeiten und Verändern der Pflanzen. Einzig die Bekämpfung, z.B. durch Entfernen oder fachgerechte Entsorgung, ist erlaubt. (Jardin Suisse, 2024).


Vorgehensweisen und Möglichkeiten für Gärtner*innen


Für Gärtner*innen bedeutet dies, dass sie ihre Pflanzenbestände überdenken und auf den Handel invasiver Arten verzichten müssen. Eine ordnungsgemässe Entsorgung von bereits vorhandenen Pflanzen ist ebenfalls wichtig, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Thomas Burger, Inhaber der Firma «Garten 3 Punkt», betont, dass es für eine Gartenfirma auch eine zusätzliche Umsatzquelle bedeuten kann: «Die Bekämpfung der Neophyten wird bei der Kundschaft meist gut akzeptiert.» (T. Burger, persönliche Kommunikation, 4. Oktober 2024).


Gärtner*innen können Alternativen anbieten und ihre Kunden über die Auswirkungen invasiver Pflanzen aufklären. In vielen Fällen sind biologische Bekämpfungsmassnahmen nötig, um bereits etablierte Neophyten zu entfernen. Die Kosten sind dabei immens, wie Bischoff et al. (2014) berechneten: Die Überwachung und Bekämpfung invasiver gebietsfremder Pflanzenarten in der Schweiz betragen 8.50 Franken pro Hektar und Jahr. Insgesamt werden für die Koordination, Kontrolle und Bekämpfung jährlich mindestens 19,49 Millionen Franken aufgewendet.


Alternativen zu invasiven Pflanzen


Eine Umfrage in der Region Tessin zeigte, dass die meisten Menschen zwar die Palme mögen und ihre Anwesenheit schätzen, jedoch auch die Problematik ihrer Ausbreitung erkennen. 65% der Befragten befürworten Massnahmen zur Kontrolle der Invasion in natürlichen Gebieten. Zudem halten 63 % der Teilnehmer Bildungs- und Aufklärungsprogramme für notwendig, um die Ausbreitung der invasiven Art zu verhindern. (Genazzi et al. 2022). Eine gesellschaftliche Akzeptanz zur Neophytenbekämpfung bietet dadurch Raum für alternative, einheimische Pflanzen.


Anstelle der Hanfpalme könnte die Stechpalme (Ilex aquifolium) verwendet werden. Diese wird bis 10 m hoch, trägt Früchte im Winter und ist ideal für nistende Vögel und zudem einheimisch. Als Ersatz für den Sommerflieder eignet sich der einheimische Schwarzer Holunder (Sambucus nigra). Er ist Vielfältig nutzbar, wird bis 7 m hoch und hat eine duftende Blütenpracht, dessen vitaminreichen Beeren später den Vögel, aber auch uns Menschen Nahrung bieten. Für den Kirschlorbeer gibt es Alternativen, wie zum Beispiel die Eibe (Taxus baccata). Als Hecke bietet sie idealen Sichtschutz, kann gut in Form geschnitten werden und falls man sie sich selbst überlässt, kann sie gar Höhen von 15 Meter erreichen. (Kanton Bern, 2023).



Literaturverzeichnis


Bischoff, W., Cueni, J., Peisl-Gaillet, Y., & Kolly, D. (2014). Bekämpfung

invasiver Neophyten: beschränkte Mittel zielgerichtet einsetzen.

Genazzi, M., Guisan, A., & Shackleton, R. (2022). People's knowledge and

perceptions of Trachycarpus fortunei (Chinese windmill palm) invasions

and their management in Ticino, Switzerland.

Jardin Suisse (2024). Invasive Neophyten, Freisetzungsverordnung.


Titelbild: Chinesische Hanfpalme (Trachycarpus fortunei). https://www.gartenbau.org/magazin/hanfpalme-ueberwintern-201917281.


ChatGPT Prompts:

• Was ist der Unterschied zwischen einem Umgangsverbot und

Inverkehrsbringungsverbot?

• Welche Vorgehensweisen und Massnahmen gibt es für

Gärtner*innen?

• Welche einheimischen Alternativen gibt es für die drei erwähnten

Pflanzen und warum sind diese sinnvoll?



19 Ansichten1 Kommentar

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1 Komentar


Dom
Dom
03 Nov 2024

Dein Blogbeitrag liest sich packend. Es ist ein roter Faden vorhanden, der das Lesen dieses doch wissenschaftlich geprägten Blogs erleichtert. Dass du auch die Sichtweise eines Gärtners hast einfliessen lassen, ist mir positiv aufgefallen. Auch dass du nicht bloss das Problem beschreibst, sondern auch gleich Lösungen vorschlägst, halte ich für vorbildlich.

Suka
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